Was beinhaltet die private Haftpflichtversicherung?
Bei all den möglichen Versicherungen, die man heute abschließen kann, fragen sich nicht wenige Verbraucher, ob eine Haftpflichtversicherung denn unbedingt notwendig ist. Bedenkt man aber, dass jeder dem Gesetz nach für die Schäden haftet, die er anderen oder fremdem Eigentum zugefügt hat, wird klar, wie wichtig eine solche Versicherung ist. Die Haftung erstreckt sich nicht nur auf den finanziellen Ersatz von Sachwerten, sondern auch auf die Zahlung von manchmal lebenslangen Unterstützungen. Das kann man aus eigener Tasche kaum finanzieren, deshalb ist eine solche Versicherung – vor allem angemessen an der Höhe des Beitrages – absolut wichtig und empfehlenswert. Trotzdem ist sie keine Pflichtversicherung, durch verschiedene Vergleichsangebote kann man sich aber als Neukunde einen günstigen Anbieter heraussuchen.
Welche Schäden sind versichert?
Jeder kann Schäden an anderer Leute Eigentum verursachen, nicht nur Kinder. Wichtig: es sind nicht die Dinge im eigenen Haushalt, die versichert sind, sondern die in fremden Haushalten oder anderen Orten. Für die eigenen Besitztümer greift im Schadensfall entweder die Hausratversicherung oder, wenn der Schaden von einer anderen, nicht im Haushalt lebenden Person zugefügt wurde, von dieser bzw. deren Haftpflichtversicherung. Hat der Versicherungsnehmer also bei seinem Bekannten, Nachbarn oder wem auch immer dessen Eigentum beschädigt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Das könnte zum Beispiel ein Handy sein, das man sich ansieht und fallen lässt, oder man stößt eine wertvolle Blumenvase vom Tisch. Das wären vergleichsweise kleine Schäden, schlimmer ist es, wenn Personen zu Schaden kommen. Nun sind es nicht mehr die „materiellen“ Schäden, sondern die Personenschäden, die mit Krankenhauskosten, Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und vielen anderen Dingen belasten. Wenn es ganz schlimm ist und auch eine lebenslange Rente gezahlt werden müsste, ein Umbau von Haus oder Auto des Geschädigten notwendig ist usw. ist eine Haftpflichtversicherung mehr wert als alles andere.
Die SchadensprĂĽfung durch die Gesellschaft
Da Versicherungen in den letzten Jahren sehr oft missbraucht wurden und Schäden erstatten sollten, die falsch angegeben wurden, sind die Unternehmen dazu übergegangen, sehr genau und kritisch zu prüfen. Erst wenn genau feststeht, dass der Schaden so entstanden ist wie geschildert, findet auch die Erstattung statt. Das führt natürlich immer noch zu Ablehnungen und so mancher Versicherungsnehmer ist damit nicht einverstanden. In diesem Fall kann ein Widerspruch eingelegt werden, die Kosten dafür werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung getragen. Dem Schadensersatzanspruch liegt immer zugrunde, dass der Schaden nicht mit Absicht oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Absichtlich zugefügte Schäden oder Verletzungen von Personen sind von der Leistung der Versicherung ausgeschlossen.