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Eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung

Die Tierhaftpflichtversicherung – auch Tierhalterhaftpflicht genannt – ist ebenso notwendig, wie alle anderen Haftpflichtversicherungen, denn sie sagt schon aus, worum es geht. Finanzielle Ansprüche von Dritten Personen, die von einem Hund gebissen oder von einem Pferd getreten wurden, werden von der Tierhaftpflicht übernommen. Jeder Hundehalter und Pferdebesitzer ist gesetzlich verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die sein Tier einem anderen Menschen oder Sachen von anderen Menschen zugefügt hat. Das kann sehr schnell teuer werden, besonders wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Auch Sachwerte können sich summieren, wenn ein Hund vor ein fahrendes Auto läuft oder das Pferd scheut und dadurch einen Unfall verursacht.

Nicht überall eine Pflichtversicherung

Nicht immer nachvollziehbar, aber Tatsache ist, dass man für ein Pferd grundsätzlich nicht pflichtversichert sein muss. Ein Hundehalter muss aber je nach Bundesland, in dem er wohnt, eine Hundehalterhaftpflicht abschließen, besonders wenn es sich um einen Hund handelt, der in der Rasseliste als gefährlich eingestuft wurde. Zwar können andere Rassen nicht dort zu finden sein, aber trotzdem können diese Hunde durch einen Biss, durch Wildschaden, einen Autounfall oder andere Gefahren Schäden verursachen. Diese Schäden werden von der Tierversicherung übernommen. Versichert ein Pferdehalter sein Pferd freiwillig, tut er sich letztlich selbst einen Gefallen. Sollte sein Tier ausreißen und einen Schaden verursachen, kann er von der Versicherung die Zahlung der Versicherungsleistung erwarten.

Was bezahlt eine Tierhaftpflichtversicherung?

Die Schäden, die durch einen Hund oder ein Pferd verursacht werden, werden in Personenschäden, in Sachschäden und in Vermögensschaden eingeteilt. Letztere können als direkter Schaden oder auch als Folge eines der anderen Schäden entstehen. Außerdem gibt es noch je nach Tierart Ein- oder Ausschlüsse, die sich außerdem nicht in jedem Tarif wiederfinden. Hier hilft auch wieder der Vergleichsrechner, der auf einen Blick solche Tarife aufzeigt, deren Ein- oder Ausschlüsse auflistet und so dem Interessenten zeigt, bei welcher Versicherung welcher Tarif der richtige ist. Auch in diesem Fall schützt diese Haftpflichtversicherung unter Umständen davor, ein Leben lang Entschädigungszahlungen an einen anderen Menschen leisten zu müssen. Dadurch kann sehr schnell die eigene Existenz bedroht sein. Trotzdem sollte vor dem Abschluss eines Vertrages die Prüfung über den Vergleichsrechner stattfinden. Es gibt gerade in diesem Bereich große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Wichtig ist, dass die Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, sowie die Leistungen und die Ausschlüsse verglichen werden.