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Welche Gefahren sind versichert?

Gefahr durch einen HundDa die meisten Tierhalter eine Versicherung für das Pferd oder den Hund abschließen, ist besonders in diesem Bereich interessant, welche Gefahren durch die Versicherung übernommen werden. Wichtig ist auch, dass der Tierhalter den Hund oder das Pferd zu privaten Zwecken hält. Die jeweils im Vertrag genannten Tiere sind versichert, Tiere, die hinzukommen, müssen zahlenmäßig in den Vertrag aufgenommen werden. Außer den vom Grundsatz der Versicherung her versicherten Gefahren können noch zusätzliche Risiken versichert werden. Das sind zum Beispiel Mietsachschäden, ein Tierhüterrisiko, die Forderungsausfalldeckung und auch Welpen. Grundsätzlich tritt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Schäden in Deutschland ein. Ist das Tier öfter im Ausland, muss dies vor dem Abschluss der Versicherung angegeben werden, sodass eine Erweiterung des Versicherungsschutzes eintritt.

Beispielhafte Schadensfälle

So wie es auch bei der Hausratversicherung oder der Privathaftpflichtversicherung typische Schadensfälle gibt, ist dies auch bei der Tierhaftpflichtversicherung gegeben. Frei laufende Hunde können mehr Schaden anrichten, als ein angeleinter Hund. Wenn ein frei laufender Hund beispielsweise auf ein Kind zuläuft und dieses daraufhin stürzt, kann der Hundehalter schadensersatzpflichtig gemacht werden. Es sind nicht immer die Fälle von Hundebissen, die als typischer Schadensfall gelten, auch durch Hunde verursachte Stürze von Menschen oder Schäden von Verkehrsteilnehmern, die durch einen auf der Straße laufenden Hund verursacht werden, sind sehr häufig. Solche Schäden gelten grundsätzlich als Versicherungsfall, werden jedoch immer von der Versicherung überprüft.

Was ist genau versichert?

Wer einen oder mehrere Tiere in seinem Besitz hat, macht sich in der Regel keine großen Gedanken darüber, welche Schäden diese Tiere anrichten können. Deshalb ist eine ausreichend hohe Deckungssumme unerlässlich. Diese belaufen sich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden je auf eine Summe von 10 Millionen Euro. Sind nur reine Vermögensschäden beziffert, können diese bis zu 250.000 Euro betragen. Neben den klassischen Haftpflichtschäden, die der versicherte Hund verursacht hat, können auch Regressansprüche von Krankenkassen auftreten, die die Behandlungskosten des Opfers übernehmen mussten. Wenn es noch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sind auch diese Kosten in der Tierhalterhaftpflicht versichert, sie gelten dann auch für Schäden, die durch ein Pferd verursacht wurden. Wer ab und zu auf einen Hund aufpasst, fällt unter die Verwandtenklausel und wer als Tierhüter als private Dienstleistung auf ein Tier aufpasst, kann ebenfalls Versicherungsschutz geltend machen, wenn der von ihm beaufsichtigte Hund einen Schaden anrichtet. Neben den üblichen Leistungen der Tierhalterhaftpflicht können auch weitere zusätzliche Leistungen abgesichert werden. Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht drei Monate vor dem Ablaufdatum gekündigt werden.