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Private Krankenversicherung – oder gesetzlich versichern?


Das Thema Krankenversicherung ist besonders wichtig, weil es die medizinische Versorgung eines jeden Einzelnen absichert. Wer in eine gesetzliche Krankenversicherung eintritt, hat normalerweise überall den gleichen Beitrag zu zahlen. Wer ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 50.850 € Bruttojahreseinkommen hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung eintreten. Auch bereits privat versicherte Menschen haben die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Ebenso kann aber auch bei einer veränderten Situation der Schritt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen werden, wenn das Einkommen wieder für ein Jahr unter der Beitragsgrenze liegen wird. In jedem Fall sollte ein Wechsel immer durch den Vergleich der Leistungen und Tarife vorgenommen werden.

Wechsel zwischen zwei privaten Krankenversicherern

Wechsel in die private oder gesetzliche KrankenversicherungUm eine allgemeine Einsparung bei den monatlichen Kosten zu erzielen, suchen die Verbraucher nach verschiedenen Möglichkeiten. Versicherungen sind immer unter den Zielen, auch die private Krankenversicherung ist dabei. Wenn man die Absicht hat, die derzeitige private Krankenversicherung zu wechseln, weil man unzufrieden ist oder gehört hat, dass der eine oder andere Anbieter günstig sein soll, empfiehlt sich zunächst ein Vergleich. Wenn sich hier wirkliche Einsparmöglichkeiten ergeben, sollte die Kündigung jedoch nur vorgenommen werden, wenn die Annahmeerklärung der neuen Versicherungsgesellschaft vorliegt. Eine ordentliche Kündigung kann immer zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgenommen werden. Liegt eine Beitragsanpassung oder Leistungskürzung vor, kann das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall sollte sofort nach Bekanntgabe der Änderung gekündigt werden, der Zeitrahmen beträgt in diesem Fall 4 Wochen.

Der Vergleich von Krankenzusatzversicherungen

Besonders für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten, sich durch private Krankenzusatzversicherungen entsprechend gegen bestimmte Risiken zu versichern. Hierfür gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von verschiedenen Angeboten, sodass der normale gesetzliche Krankenversicherungsschutz durch weitere Bausteine ergänzt werden kann. Diese können beispielsweise für den Bereich Zahnarzt oder auch Optiker ausgewählt werden, Tarife, die man bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur in abgespeckter Form erhält. Hier gibt es jedoch ebenso große Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern wie bei der privaten Krankenversicherung, sodass ein Vergleichsrechner in jedem Fall hilfreich eingesetzt werden kann.