Wartezeit und Klauseln – wichtige Begriffe beim Rechtsschutz
Wenn der Verbraucher sich dazu entschlossen hat, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, muss er mit einer Wartezeit rechnen, bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen 3 Monate. Sie wurde deshalb eingerichtet, damit die Versicherer nicht kurz nach Abschluss einer Police bereits eintreten müssen, Schadensfälle also in den meisten Fällen bereits vorhersehbar waren. Lediglich in den Bereichen für Schadensersatzrechtsschutz und Strafrechtsschutz bzw. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz entfällt eine Wartezeit. In manchen Fällen ist es jedoch einfach nicht möglich, ein Ereignis vorherzusehen, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Auch wenn beim Fahrzeugneukauf Mängel auftreten und diese für Streitigkeiten mit dem Händler sorgen, wird die Rechtsschutzversicherung eintreten.
Bestimmte Klauseln

Wie findet man nun die Richtige?
Üblicherweise werden Rechtsschutzversicherungen für die normalen alltäglichen Rechtsstreite eingesetzt. Da man jedoch nicht alle Versicherungsanbieter kennen kann, empfiehlt sich, unseren Vergleichsrechner zu nutzen oder auch Stiftung Warentest Ergebnisse nachzulesen. Hier sitzen unabhängige Experten, die zu diesem und zu anderen Bereichen ihr Urteil abgeben. Handelt es sich um spezielle Versicherungswünsche, kann hier auch ganz gezielt danach gefragt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Versicherer nicht mehr der günstigere ist, kann auch eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden. Alternativ dazu kann auch eine Vertragsänderung beantragt werden, so wird die Police an veränderte Bedürfnisse angepasst und ein Wechsel zu einer anderen Versicherung entfällt. Anderenfalls ist für eine Kündigung des Vertrages, der allgemein eine Laufzeit von einem Jahr hat, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten angesetzt. Das macht es einfacher, den Vertrag zu kündigen, das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder Versicherungsfall gilt bei der Rechtsschutzversicherung ebenso wie bei der Kfz-Versicherung und beträgt einen Monat nach Erhöhungs- bzw. Regulierungsbescheid.










