Abgeltungssteuer

Die Eckpunkte für die Abgeltungssteuer sind bereits gesetzlich festgelegt worden. Hierin ist zu lesen, dass sie die einheitliche Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus der privaten Kapitalanlage mit einer Höhe von 25% betrifft, hierin ist der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht enthalten. Die Neuregelung gilt nur für Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Also würde jemand, der 100.000€ angelegt hat und dafür 4% Guthabenzinsen bekommt = 4.000€, davon 25% Abgeltungssteuer zahlen = 1.000€, noch einmal Kirchensteuer mit 9% = 90€, Solidaritätszuschlag mit 5,5% = 55€ und hat somit 1.145€ von seinen angelegten 100.000€ an Steuern zu zahlen.










