Welchen Wert gibt man in der Wohngebäudeversicherung an?
Zur Berechnung der Prämie für die Wohngebäudeversicherung werden verschiedene Werte in Ansatz gebracht. Grundsätzlich wird dabei jedoch das Jahr 1914 zugrunde gelegt und das hat eigentlich einen geschichtlichen Hintergrund. Das Jahr 1914 war das Letzte in der Geschichte Deutschlands, das mit stabilen Baupreisen aufwarten konnte. Danach kamen die beiden Weltkriege und zahlreiche Weltwirtschaftskrisen, die eine hohe Inflation mit sich brachten. Dadurch gewannen Grundstücke und Immobilien einen hohen Wert und die Baupreise stiegen übermäßig an. Zur damaligen Zeit haben sich die Versicherer dazu entschlossen, die Versicherungssummen nicht anzupassen, sondern nach einem bis heute gültigen Verfahren zu berechnen.
Die Größe des Hauses, die Ausstattung und der Ausbau werden nach den Preisen des Jahres 1914 berücksichtigt. Auch die Architektenkosten, Konstruktionskosten und die für die Planung werden in Mark umgerechnet und mit einem bestimmten Multiplikator berechnet. Der entstehende Wert wird jedes Jahr angepasst und erhöht und gleicht dadurch inflationsbedingte Schwankungen aus. Zusätzlich fließt auch der Standort der Immobilie in die Berechnung ein, die Baupreise verlaufen ebenso regional unterschiedlich.
Die gleitende Neuwertversicherung
Der Wert für das Jahr 1914 muss richtig ermittelt werden, sonst kann keine genaue Ermittlung der Schadenssumme im Versicherungsfall erfolgen. Jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres wird der gleitende Neuwertfaktor angepasst. Dies kann eine Erhöhung oder auch eine Senkung bedeuten. Dies geschieht auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamtes angegebenen Baupreisindex für Wohngebäude. Wenn der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Neuwertfaktors eine schriftliche Ablehnung einreichen. Sein Versicherungsvertrag wird dann allerdings mit diesem Zeitpunkt in eine Neuwertversicherung umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt ist dann die bisher gezahlte Prämie zu zahlen und im Schadensfall würde die bisherige Versicherungssumme ausbezahlt. Dafür wird dann der zum Zeitpunkt des Widerspruchs geltende Baupreisindex verwendet. Den genauen Wert zur Ermittlung des Versicherungswertes des zu versichernden Gebäudes kann sowohl ein Wertermittlungsbogen aus der Versicherungswirtschaft, aber auch eine Schätzung eines Bausachverständigen zugrunde gelegt werden. Grundsätzlich kann der Neuwert, der gleitende Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert in Betracht kommen.
Wie hoch sollte eine Versicherungssumme sein?
Um im Schadensfall keine Abzüge wegen Unterversicherung in Kauf nehmen zu müssen, sollte die Versicherungssumme folgendermaßen berechnet werden:
- Als gleitende Neuwertversicherung
- Unter Angabe des Neubauwertes in Preisen Erstellungsjahres des Gebäudes
- Die Versicherungssumme von einem von der Versicherungsgesellschaft anerkannten Bausachverständigen festsetzen lassen
- Die Fragen im Wertermittlungsboden nach Ausbau, Ausstattung und Größe zutreffend beantwortet
Anhand einer dieser Angaben wird das Versicherungsunternehmen den Versicherungswert 1914 berechnen, denn dieser soll die Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung darstellen. Wird jedoch im Schadensfall festgestellt, dass die Beschreibung der Ausstattung des Hauses von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht, können Abzüge durch die Gesellschaft vorgenommen werden. Hier muss jedoch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Ebenso darf der Wert des Gebäudes nicht durch zusätzliche Anbauten oder wertsteigernde Veränderungen beeinflusst werden, ohne den Versicherer darüber zu informieren.