Die WohngebĂ€udeversicherung â was ist darin versichert?
Die WohngebĂ€udeversicherung, die auch GebĂ€udeversicherung genannt wird, ist fĂŒr jeden HauseigentĂŒmer unerlĂ€sslich, auch wenn sie nicht zu den Pflichtversicherungen zĂ€hlt, wie oft angenommen. Sie sichert den EigentĂŒmer vor hohen finanziellen Belastungen, wie sie durch SchĂ€den unterschiedlicher GrĂŒnde vorkommen können. Sollte die Zerstörung des Hauses durch bestimmte EinflĂŒsse stattfinden, sorgt diese Versicherung sogar fĂŒr einen Neubau. Als Versicherungsgegenstand wird genau das in der Police genannte GebĂ€ude bezeichnet. Zu dem GebĂ€ude gehörende GebĂ€udeteile wie die Terrasse oder der Briefkasten und auch die Einbaumöbel, die speziell angefertigt und fest verbaut wurden, wie die EinbaukĂŒche oder EinbauschrĂ€nke gehören dazu. Andere zum GebĂ€ude gehörende Bauten wie ein Carport oder eine Garage sollten genau im Versicherungsschein vermerkt sein.
Spezielle Bestandteile der WohngebÀudeversicherung
Wie bei der Hausratversicherung sollte auch bei der GebĂ€udeversicherung daran gedacht werden, dass dem Versicherer Ănderungen am Haus mitgeteilt werden. Das kann zum Beispiel beim Anbau einer Markise der Fall sein, wenn diese nicht als vorhanden gemeldet wird, kann sich auch im Schadensfall nicht erstattet werden. FĂŒr spezielle Anbauten, wie eine Fotovoltaikanlage oder GebĂ€udeerweiterungen ist ebenfalls eine spezielle Anmeldung erforderlich. Die Fotovoltaikanlage zĂ€hlt wie andere spezielle GebĂ€udeteile, zum Beispiel eine FuĂbodenheizung, zur besonderen Ausstattung und stellt einen erhöhten Wert dar. Wenn ein Versicherungsvergleich gestartet wird, sollten diese Punkte auch darin berĂŒcksichtigt werden, um einheitliche Angebote zu erhalten.
Eine verbundene GebÀudeversicherung
Unter den Angeboten fĂŒr eine WohngebĂ€udeversicherung ist oft auch der Begriff verbundene WohngebĂ€udeversicherung zu lesen. Diese beinhaltet drei verschiedene Einzelversicherungen, die dann die Bereiche
- Sturm und Hagel
- Brand, Explosion, Implosion und Blitzschlag
- SchÀden durch Leitungswasser
beinhalten. Bei dieser Art der WohngebĂ€udeversicherung kommt es darauf an, wie die einzelnen SchĂ€den im Besonderen entstanden sind. WasserschĂ€den sind in dieser Art der WohngebĂ€udeversicherung nur versichert, wenn sie durch Leitungswasser entstehen. SchĂ€den durch Hochwasser oder Ăberschwemmung durch Flutung nach einem starken Regen wĂ€ren also in diesem Fall nicht versichert. Neben der Art des Wasserschadens ist auch die Quelle des Schadenseintritts ausschlaggebend, das heiĂt, in diesem Fall mĂŒssen es gleich mehrere Quellen sein. Auch WasserschĂ€den nach FrostschĂ€den oder sonstigen BruchschĂ€den werden durch die verbundene WohngebĂ€udeversicherung bezahlt. Die GebĂ€udebrandversicherung ist ebenfalls ein Bestandteil dieser Versicherung. Auch in diesem Fall kommt es auf die genaue Definition des Brandschadens an. Zum Beispiel gilt nur als Brand, was nicht durch einen normalen Brandherd entstanden ist oder sich ausgebreitet hat.
Zu den SchĂ€den, die Wasser, Feuer oder andere versicherte Gefahren hinterlassen, zĂ€hlen nicht nur der Ersatz der beschĂ€digten oder vernichteten GebĂ€udeteile, sondern auch die zusĂ€tzlich entstehenden Kosten. Das könnten zum Beispiel AufrĂ€umarbeiten, Abbruchkosten, SachverstĂ€ndigenkosten, Dekontaminationskosten oder sonstige Mehrkosten sein, wie sie durch behördliche Auflagen entstehen könnten. Auch ein Mietausfall, die Kosten fĂŒr den Wasserverlust oder andere Aufwendungen in dieser Art können zu einem Schaden zĂ€hlen und werden dann von der WohngebĂ€udeversicherung ĂŒbernommen.