Altersrückstellungen – ein wichtiges Thema in der PKV
Beim Thema private Krankenversicherung sind die Altersrückstellungen ein viel gefragter Begriff. Wie der Name schon verrät, dienen die Altersrückstellungen dazu, vermehrte Gesundheitsleistungen im Alter abzudecken. Ältere Menschen müssen häufiger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, als jüngere. Diese müssen deshalb Rücklagen bilden, um diese Kosten zu finanzieren. Das gilt jedoch nur für die private Krankenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dies durch das Umlageverfahren, die Kosten werden durch die Beitragszahler gedeckt, erledigt. Die Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung sind hingegen für jeden Versicherten persönlich, sie werden im Alter aufgelöst und dazu verwendet, um die Mehrkosten bei den Gesundheitskosten zu finanzieren.
Die Berechnung der Altersrückstellungen
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen nehmen jedoch nicht willkürlich einen Betrag und setzen ihn dazu fest, um Altersrückstellungen zu bilden. Die notwendige Kalkulation wird nach dem gleichen Prinzip vorgenommen, wie es auch bei den Deckungsrückstellungen in der Lebensversicherung angewendet wird. Versicherungsmathematiker sind damit beschäftigt, Sachverständige aus dem Bereich Altersversorgung der jeweiligen Versicherungsunternehmen überprüfen anschließend die Ergebnisse. Mit diesen wird dann die Tarifkalkulation für die jüngeren Versicherten gestaltet, das wird auch Anwartschaftsdeckungsverfahren genannt. Solange der Versicherte bei dem erstmals gewählten Versicherungsunternehmen für die private Krankenversicherung bleibt, wird er sich auch nicht weiter Gedanken darum machen. Da heute jedoch viele Menschen Vergleiche anstellen und eventuell den Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft anstreben, taucht auch die Frage auf: was passiert mit meinen Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung?
Altersrückstellungen beim Wechsel











