Die einmalige Invaliditätsleistung der Unfallversicherung
Jeder Verbraucher möchte in der heutigen Zeit vor den üblichen Risiken und Gefahren geschützt sein. Das Angebot der Versicherungen ist umfassend und bietet für die meisten Bereiche die richtige Absicherung. Das gilt auch für den Bereich der Unfallversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden kann. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich dafür, einen zusätzlichen Unfallschutz abzuschließen, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind finanziell sehr eingeschränkt. Nicht nur, wenn man sich zu einer Risikogruppe zählt, die ein besonderes Hobby oder sonstige Aktivitäten ausübt, die ein hohes Potenzial für Verletzungen haben, sondern auch für den ganz normalen Bürger lohnt sich das.
Die private Unfallversicherung bietet einen besseren Schutz
Um den eingeschränkten Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung aufzubessern, schließen die Verbraucher eine zusätzliche private Unfallversicherung ab. Diese leistet im Schadensfall:
- Sofortige Leistungen bei schweren Verletzungen
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenhilfe
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Zahlungen bei Unfalltod
Grundsätzlich kann man beim Abschluss einer Unfallversicherung auswählen, ob man die eventuell zu leistende Entschädigung in einer einmaligen Invaliditätsleistung oder in Form einer monatlichen Rente bezahlen lassen möchte. Alternativ kann auch eine Kombination von beiden Varianten ausgewählt werden. Alle Varianten haben ihre Vorteile, deshalb sollte jeder Versicherungsnehmer genau überlegen, welche davon wichtiger für ihn sind. Umgekehrt gibt es natürlich auch Ausschlüsse oder genaue Definitionen von Ereignissen, sodass hier grundsätzlich schon über Zahlung oder Nichtzahlung entschieden wird. Ausschlüsse von Ereignissen, die zu einem Unfall geführt haben, könnten beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall, aber auch Alkoholgenuss sein.
Die Invaliditätsleistung und die Fachbegriffe











