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Unfallversicherung – Leistungen im Todesfall

Junge Frau trauert auf Friedhof um einen TodesfallWer seine Familie im Falle des Todes durch einen Unfall ausreichend versorgt wissen will, kann dazu eine Unfallversicherung abschließen, die Leistungen im Todesfall zahlt. Dabei muss der Tod nicht unmittelbar nach dem Unfall eintreten, auch wer innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt, kann auf die Zahlung hoffen, sofern der entsprechende Tarif ausgewählt wurde und die Todesfallleistung vereinbart wurde. Jeder Anspruch aus einer Unfallversicherung wird immer unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

Die Leistungen der Unfallversicherung für die Hinterbliebenen

Verstirbt der Versicherte aufgrund des Unfalls, bekommen die Hinterbliebenen eine finanzielle Abfindung. Es kommt jedoch auf den Zeitpunkt des Todes an, hier werden verschiedene Regelungen zur Anwendung gebracht. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, entfallen die Leistungen aus der Unfallrente, dann treten die Todesfallleistungen aus der privaten Unfallversicherung ein. Hat der Tod nichts mehr mit dem Unfall zu tun, erhalten die Angehörigen eine Abfindung, die mehrere Monatsbeiträge betragen kann. Das gilt jedoch nur dann, wenn der nötige Grad der Invalidität erreicht worden wäre. Nach einem Jahr nach dem Unfall spielt es keine Rolle mehr, ob der Unfall der Auslöser für den Tod des Versicherten war. Hier ist maßgeblich, ob die versicherte Person einen Rentenanspruch hatte und dies aus ärztlicher Sicht bestätigt wird.

Alternativen zur Unfallversicherung im Todesfall

Da diese Absicherung im Rahmen einer Unfallversicherung nur zusätzlich vorgenommen werden kann und die Beiträge dafür eher teuer sind, empfehlen Experten eher, eine Risikolebensversicherung für diese Gefahr abzuschließen. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann eine Risikolebensversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme schon für weniger als 10 Euro im Monat abgeschlossen werden. Besonders in diesem Bereich ist es sinnvoll, sich gleichzeitig mehrfach abzusichern. Das heißt also, nicht nur eine Unfallversicherung mit Todesfallsumme, sondern auch eine Risikolebensversicherung und eine Unfallrente abzuschließen. Günstige Versicherungsverträge für den Bereich Unfallversicherung und Invaliditätsversicherung können über den Vergleichsrechner gefunden werden.