Suche auf der Seite:    

Was tun im Schadensfall einer Hausratversicherung?

Wer sich durch die verschiedenen Angebote der Versicherungsgesellschaften in Bezug auf eine Hausratversicherung gearbeitet hat und ein gutes und günstiges Angebot gefunden hat, wird sich über einen guten Versicherungsschutz freuen und zunächst nicht danach fragen, wie man sich denn im Falle des Schadens verhält? Grundsätzlich ist es natürlich so wie bei allen Versicherungsschäden, sie müssen unverzüglich gemeldet werden. Außerdem sind einige kleine formelle Dinge zu beachten, damit die Regulierung schnell in die Wege geleitet werden kann.

Ein Schaden – was nun?

In jeder Versicherungspolice stehen eine Adresse und eine Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft, die man für die Meldung eines Schadens benutzen soll. Oft ist auch ein kostenloser 24-Stunden-Notrufservice angegeben, sehr hilfreich, wenn man verständlicherweise bei einem Schadensfall viele Fragen hat. Es ist aber für eine reibungslose Abwicklung des Schadens sehr wichtig, möglichst umfassende Informationen zu liefern. Deshalb wäre es gut, wenn man sich möglichst umgehend an seine Versicherungsgesellschaft wendet, weil die Eindrücke dann noch alle recht frisch sind. Außerdem erhält man umso schneller sein Geld, je eher man den Schaden meldet. Wird ein Protokoll über den Schaden angefertigt, sollten auch Zeugen benannt werden. Fotos können sehr hilfreich zur Dokumentation sein, die können auch mit einem Handy gemacht werden. Wenn die Schadensmeldung ausgefüllt wurde, wird von dieser sowie von den Belegen, Quittungen und Fotos eine Kopie zurückbehalten. Der Erhalt einer Schadensmeldung sollte immer vom Versicherungsunternehmen bestätigt werden, bei der gleichen Gelegenheit wird auch eine Schadensnummer vergeben. Diese dient zur weiteren Bearbeitung des Schadens und kann bei Rückfragen angegeben werden, damit die Zuordnung besser erfolgen kann.

Was muss in der Schadensmeldung stehen?

Was tun im Schadensfall?Man kann einen Schaden an die Versicherung formlos melden, sollte aber beachten, dass in den meisten Fällen noch ein weiteres Formular des Versicherungsunternehmens ausgefüllt werden muss. Auf jeden Fall sollte die Schadensmeldung die persönlichen Angaben mit Name, Adresse und Telefonnummer enthalten. Wenn möglich, sollte auch die Versicherungsnummer der Hausratversicherung angegeben werden, damit die Zuordnung im Unternehmen schneller erfolgt. Alle Angaben zum Schaden, wie Ort, Datum, Uhrzeit und die Beschreibung des Ereignisses sollten ebenso vorgenommen werden. Auch alles, was beschädigt wurde, muss aufgelistet werden. Dazu sollten das Anschaffungsjahr und der Anschaffungspreis angegeben werden. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Homepage mit entsprechenden Angaben für eine Schadensmeldung oder senden ein entsprechendes Formular zu.