Wer ist alles versichert?
Immer mehr Menschen halten Haustiere und schließen für diese Tiere eine Tierhaftpflichtversicherung ab. In den meisten Fällen sind das größere Vierbeiner, die der versicherte Gegenstand sind. Vor allem Tiere, die für andere Menschen oder Sachen eine Gefährdung darstellen können, sollten durch eine solche Versicherung abgesichert werden, weil ansonsten schnell hohe Schadensersatzansprüche gegen den Halter ausgesprochen werden können. Solche Schäden können vor allem durch Hunde oder Pferde verursacht werden. Wird der Schaden durch die Versicherungsgesellschaft anerkannt, übernimmt sie die Kosten bis zu einer in der Police festgelegten Höhe. Kleinere Haustiere wie Hamster oder Kaninchen können zwar auch Schäden anrichten, diese sind in der Regel jedoch eher geringfügig, diese werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Tierhalterhaftpflicht als Pflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend
Manche Tierhalter meinen, dass der Hund in der privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, was jedoch falsch ist. Hier sind nur die Tiere mitversichert, die keine großen Schäden anrichten können, wie zum Beispiel eine Katze, ein Meerschweinchen, Hamster oder ähnliche Haustiere. Schlangen, Reptilien oder Wildtiere sind nicht darin versichert. Eine Tierhalterhaftpflicht wird für Hunde – besonders für gefährliche Rassen – für Ponys oder Reitpferde abgeschlossen und schützt dadurch nicht nur die finanzielle Haftung des Halters, sondern schützt auch geschädigte Menschen davor, Behandlungskosten oder finanzielle Schäden aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.










