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Wer ist alles versichert?

Immer mehr Menschen halten Haustiere und schließen für diese Tiere eine Tierhaftpflichtversicherung ab. In den meisten Fällen sind das größere Vierbeiner, die der versicherte Gegenstand sind. Vor allem Tiere, die für andere Menschen oder Sachen eine Gefährdung darstellen können, sollten durch eine solche Versicherung abgesichert werden, weil ansonsten schnell hohe Schadensersatzansprüche gegen den Halter ausgesprochen werden können. Solche Schäden können vor allem durch Hunde oder Pferde verursacht werden. Wird der Schaden durch die Versicherungsgesellschaft anerkannt, übernimmt sie die Kosten bis zu einer in der Police festgelegten Höhe. Kleinere Haustiere wie Hamster oder Kaninchen können zwar auch Schäden anrichten, diese sind in der Regel jedoch eher geringfügig, diese werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Tierhalterhaftpflicht als Pflichtversicherung

Ist die Katze mit gebrochenem Fuß versichert?Pferde muss man grundsätzlich nicht zwingend in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versichern, bei Hunden sieht das je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Besonders wenn es sich um einen Hund handelt, der in einer sogenannten Rasseliste aufgeführt und für gefährlicher als andere Hunde eingestuft wird, muss eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Versicherungsfrage ist besonders wichtig, wenn man sich einen Hund kaufen möchte, ein Blick auf die Rasseliste des entsprechenden Bundeslandes ist dann sehr aufschlussreich. Deshalb ist es auch bei einem bevorstehenden Umzug in ein anderes Bundesland wichtig, sich danach zu erkundigen, ob der Vierbeiner versichert werden muss. Auch wenn das im bisherigen Bundesland nicht notwendig war, kann es durch den Umzug anders kommen. Auch wenn es vielleicht keine Pflicht ist, Pferd oder Hund zu versichern, der Nutzen einer solchen Versicherung ist unbestritten. Der Vergleichsrechner hilft dabei, eine günstige Versicherung zu finden und die einzelnen Unterschiede auf einen Blick zu erkennen. Außerdem sollte man auch darüber nachdenken, bestimmte Zusatzleistungen in den Vertrag aufzunehmen.

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend

Manche Tierhalter meinen, dass der Hund in der privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, was jedoch falsch ist. Hier sind nur die Tiere mitversichert, die keine großen Schäden anrichten können, wie zum Beispiel eine Katze, ein Meerschweinchen, Hamster oder ähnliche Haustiere. Schlangen, Reptilien oder Wildtiere sind nicht darin versichert. Eine Tierhalterhaftpflicht wird für Hunde – besonders für gefährliche Rassen – für Ponys oder Reitpferde abgeschlossen und schützt dadurch nicht nur die finanzielle Haftung des Halters, sondern schützt auch geschädigte Menschen davor, Behandlungskosten oder finanzielle Schäden aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.