Suche auf der Seite:    

Wann greift die BU?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den Personenversicherungen, die besonders für einige Berufsgruppen sehr wichtig sein kann. Im Prinzip ist sie aber für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, denn wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, könnte durch die ersatzweise durchgeführte Tätigkeit mit finanziellen Einbußen zu rechnen sein. Es könnte auch sein, dass eine krankheitsbedingte Pause notwendig ist, hier würde dann die Unterstützung dieser Versicherung in Form von monatlichen Beiträgen helfen. Grundsätzlich gilt man als berufsunfähig, wenn man wegen einer Erkrankung, durch einen Unfall oder wegen Invalidität nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Dies muss nicht unbedingt die volle Berufsunfähigkeit sein, auch wenn es zu Beeinträchtigungen kommt, kann ein finanzieller Ausfall drohen.

Berufsgruppen mit besonderem Risiko

Bestimmte Berufsgruppen stehen unter einer besonderen Gefährdung, die durch die Art der Tätigkeit erhöht ist. Das sind Handwerkerberufe mit erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko, aber auch solche, die eine besondere körperliche Beanspruchung haben. Dazu gehören also entweder Berufe, die mit dem Baugewerbe in Verbindung stehen wie Dachdecker oder Maurer, aber auch Krankenpfleger, die ebenso körperlich beansprucht werden.

Auch das Risiko, durch Stress und andere psychische Belastungen berufsunfähig zu werden, kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Besonders in der heutigen Zeit wäre es eigentlich wichtig, dass jeder Arbeitnehmer eine solche Versicherung hat. Ob psychischer Stress oder körperlich schwere Arbeit, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommen viele Probleme auf den Betroffenen zu. Nicht nur die körperlichen Beeinträchtigungen oder Schmerzen, sondern auch die finanziellen Einbußen sind oft gravierend. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können, wäre eine gute Absicherung sinnvoll.

Noch ein paar wichtige Punkte

Beim Abschluss des Vertrages sollte natürlich alles wahrheitsgemäß beantwortet werden. Oft wird aus Fahrlässigkeit eine Aussage nicht richtig formuliert, was sich im Falle einer Leistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung als nachteilig herausstellen kann. Besonders bei der Bezeichnung des ausgeübten Berufes sollte genau formuliert werden, daran wird schließlich das Risiko eingeschätzt und versichert. Die Dauer sollte übrigens mindestens bis zum 60. Lebensjahr, besser noch bis zum 65. Oder 67. Lebensjahr erfolgen. Auch die Vorerkrankungen müssen erwähnt werden, selbst wenn das zu einer Ablehnung führen würde. Durch den Versicherungsvergleich lassen sich nicht nur günstige Angebote herausfinden, man kann auch gleich bei mehreren Gesellschaften einen Antrag stellen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, die aufgrund des Risikos der Vorerkrankung erfolgt, kann man ein anderes Unternehmen auswählen. Vielleicht wird dort der Beitrag etwas höher sein, aber solange alles wahrheitsgemäß angegeben wurde und der Versicherungsschutz gewährleistet ist, dürfte dies vertretbar sein.