Einlagensicherung
Eine finanzielle Reserve wird immer mehr Menschen wichtig. Da aber die meisten keine Kenntnisse von Aktien oder anderen speziellen Geldanlagen haben, ist Festgeld – alternativ noch das Tagesgeld – eine sehr beliebte Anlageform geworden. Festgeldkonten bieten eine lukrative Verzinsung, wer also einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum anlegen kann, sollte sich für die Konditionen der einzelnen Banken zum Festgeld interessieren. Diese kann ganz einfach durch einen Festgeld Vergleichsrechner vorgenommen werden, der auf dieser Seite installiert ist. Wer wissen möchte, wie es um die Sicherheit seines Geldes im Falle einer Bankenpleite bestellt ist, kann sich zum Thema Einlagensicherung zum Beispiel hier bei uns bei der Sparsau informieren.
Festgeld ist eine der sichersten Geldanlagen
Gerade weil Festgeld als sehr sicher gilt, wird es immer beliebter. Auch die Vorteile der Festverzinsung und der genaue Ablauf sorgen beim Anleger dafür, dass er sich in Ruhe auf seinen Ertrag freuen kann. Der Bundesverband deutscher Banken schützt mit dem Einlagensicherungsfonds unter anderem die Gelder von Privatkunden, wie zum Beispiel auch Termin- und Spareinlagen. Wenn die Bank, bei der der Kunde sein Geld in dieser Form angelegt hat, dieses nicht mehr zurückzahlen kann, springt der Einlagensicherungsfonds bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ein.
Mit Ausnahme von Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind alle Banken seit August 1998 dazu verpflichtet, über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz die Gelder der Kunden zu sichern, anderenfalls wird die Bank nicht zum Geschäftsbetrieb zugelassen. Der Kunde kann jedoch nur den Ausfall geltend machen, der nicht von einer anderen Institution ausgeglichen würde. Private Banken haben außerdem noch freiwillige Regelungen getroffen, um die Kundengelder auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus abzusichern. Würde also ein Kunde die Festgeldanlage über 200.000 Euro wegen einer Bankenpleite nicht mehr zurückbekommen und hätte die Bank eine solche freiwillige Absicherung eingerichtet, ginge er schadlos aus dieser Sache heraus.
Bank geht pleite
Im Falle eines solchen Schadens werden die betroffenen Kunden von der zuständigen Entschädigungseinrichtung informiert. Dadurch können die Kunden ihre Ansprüche auf Entschädigung anmelden und haben dafür ein Jahr Zeit.