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Freistellungsauftrag

Wer ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto einrichten möchte, erhält von seiner Bank bei der Kontoeröffnung in den meisten Fällen auch einen Freistellungsauftrag. Dieser dient dazu, Zinsen und Kapitalerträge weitgehend steuerfrei anlegen zu können. Der Freistellungsauftrag besteht aus einem vorgefertigten Formular, wenn es richtig ausgefüllt und der Bank wieder vorgelegt wird, hilft es dem Anleger, die Abgeltungssteuer zu reduzieren. Nur wenn dieses Formular unterschrieben der Bank vorliegt, kann sie den steuerpflichtigen Anteil der Zinsen und Dividenden reduzieren und die Gewinne innerhalb dieser Grenze steuerfrei halten. Dadurch können die Anleger Geld sparen und müssen nicht bei der Einkommenssteuererklärung zusätzliche Formulare ausfüllen.

 

Freistellungsauftrag für KapitalerträgeDer bis zum Jahr 2009 gültige Sparerfreibetrag wurde durch den Sparerpauschbetrag abgelöst. Durch den Freistellungsauftrag kann er in Anspruch genommen werden und sorgt mit einer Steuerbefreiung auf die Kapitalerträge. Diese beträgt bei Singles 801 Euro und bei verheirateten Paaren 1.602 Euro. Dieser Betrag darf als Kapitalertrag eingenommen werden, ohne dafür eine Steuer an das Finanzamt zahlen zu müssen. Dafür muss der Freistellungsauftrag ausgefüllt der Bank vorgelegt werden, anderenfalls ist sie verpflichtet, jeden noch so kleinen Gewinn aus Kapitalerträgen an das Finanzamt abzuführen. Es ist also ratsam, bei der Einrichtung eines Festgeldkontos gleich auch den Freistellungsauftrag auszufüllen und der Bank vorzulegen. Dieser hat dann gleichzeitig für alle Konten Gültigkeit, die bei dieser Bank geführt werden, auch das Girokonto oder ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch. Hat der Anleger seine Konten auf mehrere Banken verteilt, muss der entsprechende Sparerpauschbetrag beachtet werden, er darf dann im Gesamten die Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro nicht übersteigen.

 

Liegt der Anleger aufgrund seines gesamten Einkommens einschließlich der Kapitalerträge innerhalb der Grundfreibeträge von 8.004 Euro für Singles bzw. 16.008 Euro für verheiratete Paare, kann auf den Freistellungsauftrag verzichtet werden. Dazu können auch Studenten zählen, diese müssen dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese bei der Bank vorlegen. Diese hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und muss dann wieder erneuert werden.