Freistellungsauftrag
Wer ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto einrichten möchte, erhält von seiner Bank bei der Kontoeröffnung in den meisten Fällen auch einen Freistellungsauftrag. Dieser dient dazu, Zinsen und Kapitalerträge weitgehend steuerfrei anlegen zu können. Der Freistellungsauftrag besteht aus einem vorgefertigten Formular, wenn es richtig ausgefüllt und der Bank wieder vorgelegt wird, hilft es dem Anleger, die Abgeltungssteuer zu reduzieren. Nur wenn dieses Formular unterschrieben der Bank vorliegt, kann sie den steuerpflichtigen Anteil der Zinsen und Dividenden reduzieren und die Gewinne innerhalb dieser Grenze steuerfrei halten. Dadurch können die Anleger Geld sparen und müssen nicht bei der Einkommenssteuererklärung zusätzliche Formulare ausfüllen.

Liegt der Anleger aufgrund seines gesamten Einkommens einschließlich der Kapitalerträge innerhalb der Grundfreibeträge von 8.004 Euro für Singles bzw. 16.008 Euro für verheiratete Paare, kann auf den Freistellungsauftrag verzichtet werden. Dazu können auch Studenten zählen, diese müssen dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese bei der Bank vorlegen. Diese hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und muss dann wieder erneuert werden.










