Anbieterwechsel beim Umzug
Der Umzug in eine neue Wohnung ist immer von vielen Änderungen betroffen. Diese betreffen in erster Linie die Notwendigkeit der Wohnungssuche, aber auch wenn die neue Bleibe gefunden wurde, kommt noch viel Arbeit auf den Verbraucher zu. Renovierungen werden geplant und durchgeführt, auch Umzugsunternehmen müssen eventuell gesucht werden. Gleichzeitig gilt es aber auch, in der alten Wohnung alles so zu hinterlassen, dass der nächste Mieter einziehen kann. Auf keinen Fall darf vergessen werden, sich rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Damit ist aber auch noch nicht alles erledigt, denn Strom, Wasser, Gas und Telefon müssen ebenfalls um- bzw. abgemeldet werden. Wie wäre es, bei dieser Gelegenheit gleich nach einem neuen Anbieter für Strom zu suchen? Vielleicht ist noch kein Wechsel erfolgt oder der letzte Wechsel liegt schon sehr lange zurück und die momentan zu bezahlenden Strompreise sind damit viel zu teuer.
Der Stromanbieterwechsel im Rahmen eines Umzugs
Den Stromanbieter kann man natürlich nicht gleich von heute auf morgen kündigen. Auch in diesem Bereich gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Außerdem kommt es darauf an, ob der umziehende Haushalt bisher seinen Strom von einem Grundversorger erhalten hat. Dann kann er unter Angabe des Umzugs mit einer Frist von zwei Wochen seinen Liefervertrag kündigen. Auf jeden Fall sollte man jedoch in die Vertragsunterlagen sehen, hier gibt es eine Umzugsklausel. Diese gesteht dem Stromkunden ein Sonderkündigungsrecht zu oder bezeichnet eine Umzug gleich als einen Grund, der den Vertrag zur Auflösung bringt.
Bei manchen Stromanbietern wird zwischen einem Umzug innerhalb und außerhalb des Liefergebietes unterschieden. Außerhalb des Liefergebietes liegende neue Wohnsitze sind auf jeden Fall ein Grund, aus dem Vertrag aussteigen zu können. Liegt die neue Adresse innerhalb des Liefergebietes des gleichen Stromanbieters, werden weitere Vorgaben gemacht, ob und mit welcher Frist der Vertrag aus dem Grund des Umzugs gekündigt werden kann. Manche Stromlieferanten bestehen in diesem Fall sogar auf einer weiteren Belieferung. In diesem Fall muss der Kunde warten, bis der normale Kündigungszeitpunkt gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen 6 Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres.
Der neue Anbieter im Rahmen eines Umzugs
Wenn alle Voraussetzungen stimmen und der Vertrag ordentlich gekündigt wurde, steht einem neuen Anbieter nichts im Wege. Dieser Wechsel dauert in aller Regel bis zu 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung, bis die Belieferung erfolgen kann. Aus diesem Grund sollte ein Anbieterwechsel für Strom rechtzeitig geplant und durchgeführt werden, so kann schon gleich beim Einzug in die neue Wohnung der neue Stromanbieter seinen Strom liefern. Beim Umzug in die neue Wohnung sollte beachtet werden, ob die Wohnung größer ist und aus diesem Grund mehr Strom verbraucht wird. Oft wird auch ein neues Elektrogerät angeschafft, das ebenfalls zu den bisherigen Stromkosten hinzugerechnet werden muss. So erspart man sich später Nachzahlungen und Enttäuschungen, wenn der günstigere Anbieter schon gleich eine Nachforderung anmeldet.